Teilnahmebedingungen See & Land

Allgemeine Voraussetzungen
Zu allen Ausbildungslehrgängen (Theorie und Praxis), Seetörns, sowie segelsportlichen Veranstaltungen, ist die Mitgliedschaft im RYS Cruising Club e.V. erforderlich.

Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an bis zu dreitägigen Veranstaltungen auf See oder an Land, sowie an Online-Lehrgängen / -Seminaren der Rheinischen Yacht Schule.

Praktische Lehrgänge, Seetörns und segelsportliche Veranstaltungen richten sich an Teilnehmer, die über eine normale körperliche Fitness verfügen, gesund sind und ohne fremde Hilfe frei schwimmen können. Mit der Absendung einer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer diese Konstitution. Für minderjährige Lehrgangsteilnehmer wird diese Erklärung durch den Erziehungsberechtigten abgegeben. Mit der Teilnahme an segelsportlichen Veranstaltungen, Bordseminaren, Seetörns und praktischen Ausbildungstörns wird kein Beförderungsvertrag beschlossen.

Umfang der Leistungen
Grundsätzlich gelten als Leistungsumfang die jeweiligen Beschreibungen des Lehrgangs / Törns und die Teilnahmebestätigung des RYS Cruising Clubs. Praktische Ausbildungs-Lehrgänge und Seetörns beinhalten die Gestellung einer Segeljolle, Segel- oder Motoryacht sowie eines erfahrenen Skippers und die Versicherung des Schiffes. So nicht anderslautend beschrieben werden die Kosten für Treibstoff, Hafen- und Schleusengelder, Endreinigung der Schiffe und Verpflegung – inkl. der Schiffsführung -, per Bordkasse vor Ort auf alle Teilnehmer anteilig umgelegt.

Der RYS Cruising Club behält sich vor, den Leistungsumfang aus gewichtigem Grund zu ändern und die Teilnehmer davon umgehend zu informieren. Den Teilnehmern steht in diesem Fall der Rücktritt von Vertrag zu, weitere Ansprüche sind darüber hinaus ausgeschlossen.

Die An- und Abreise zu allen Veranstaltungen erfolgt in eigener Regie und auf Risiko der Lehrgangsteilnehmer. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Lehrgangsteilnehmer selbst verantwortlich, entstehende Kosten sind von ihnen zu tragen.

Durch Schlechtwettersituationen (Starkregen, Nebel, Schneefall, Starkwind über 7 bft o.ä.) können, trotz sorgsamer Planung, Hafentage auf Anweisung der Schiffsführung erforderlich werden. Im unvorhergesehenen Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 72 Stunden als geduldet. Aufgrund der vorgenannten Umstände entsteht kein Regressanspruch der Teilnehmer. Dieser wird auch für den Fall ausgeschlossen, so eine Rückreise aus vorgenannten Gründen nicht vom geplanten Zielhafen erfolgen kann.

Haftung und Versicherung
Während der Lehrgänge an Land und auf See wird die Haftung des RYS Cruising Clubs für Geld und Wertgegenstände der Teilnehmer ausgeschlossen. Trotz größtmöglicher Sicherheitsprävention können, insbesondere bei segelsportlichen Veranstaltungen, Risiken des Teilnehmers nicht ausgeschlossen werden. So keine private Versicherung besteht, empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversicherung. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer gegen den RYS Cruising Club, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind in der Höhe auf der 2-fachen Veranstaltungskosten beschränkt. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des RYS Cruising Clubs oder seiner Ausbilder / Skipper. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate, und beginnt mit dem anspruchsbegründeten Ereignis.

Alle zum Einsatz kommenden Schiffe des RYS Cruising Clubs sind nach internationalen Vorschriften versichert. Für Schäden an Material und Schiffen, deren Ursache nicht durch den RYS Cruising Club oder seine Ausbilder / Skipper zu verantworten ist, bzw. aus Nichtbeachtung von Anordnungen der Ausbilder / Skipper resultiert, haftet der Verursacher.

Anmeldung und Gebühren
Eine Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich, bzw. elektronisch über ein Anmeldeformular auf den Internetseiten des RYS Cruising Clubs. Zum Umgang mit anschließend zur Durchführung erforderlichen Speicherungen personenbezogener Daten informiert unsere Datenschutzerklärung.

Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, jedoch spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, zu begleichen. Soweit nicht anderslautend vereinbart, sind alle Zahlungen unbar auf ein vom RYS Cruising Club benanntes Konto zu überweisen. Zu allen Seetörns versenden wir mit der Rechnung Sicherungsscheine gem. § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Rücktritt vom Vertrag
Der RYS Cruising Club ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird. Die gezahlten Gebühren werden, so ein vergleichbares Angebot nicht unterbreitet werden kann, komplett erstattet. Bei Rücktritt oder Nichtantritt durch den Teilnehmer werden Gebühren nur erstattet, so dieser einen Ersatz stellen kann.

Wir empfehlen, insbesondere bei Seelehrgängen und -törns, den Abschluss einer Reiserücktrittkosten- sowie Reisekrankenversicherung.

Führerschein-Prüfungen
Die Teilnahme an amtlichen Prüfungen ist allein nach der Prüfungsordnung des Deutschen Seglerverband bzw. des Deutschen Motoryachtverband möglich. Die Bedingungen und Kosten, die durch den Teilnehmer zu tragen sind, können unter www.dsv.org sowie www.dmyv.de im Internet eingesehen werden.

Anordnungen der Ausbilder / Schiffsführer
Anordnungen der Ausbilder / Skipper des RYS Cruising Clubs ist an Bord wie an Land Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen wiederholt nicht nach, kann er von der weiteren Ausbildung / dem weiteren Seetörn ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag, ohne das weitere Rechtsansprüche entstehen. Gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.

Geltendes Recht / Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus allen Verträgen mit dem RYS Cruising Club gilt Deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages. Unwirksam gewordene Klauseln oder Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem beabsichtigen Zweck am nächsten kommen.